Baugenehmigung für den Pool – wann ist sie erforderlich?

Ein eigener Pool im Garten steht für Entspannung und Freizeitgenuss. Doch bevor die Bauarbeiten beginnen, stellt sich eine zentrale Frage: Ist eine Baugenehmigung für den Pool notwendig? Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Größe, Standort und Ausstattung des Schwimmbeckens. Wer diese Punkte kennt, schafft Klarheit für die Planung und vermeidet unnötige Verzögerungen.

frings-pollbau-warendorf-blog-baugenehmigung_pool

Wann ist ein Pool im eigenen Garten genehmigungsfrei?

Die Bauordnung in Nordrhein-Westfalen legt fest, dass Schwimmbecken bis zu einem Fassungsvermögen von 100 verfahrensfrei sind. In diesem Fall ist keine Baugenehmigung für den Pool notwendig. Auch einfache Überdachungen, etwa luftgetragene Konstruktionen, fallen unter diese Regelung.

Trotz Verfahrensfreiheit bleiben andere Vorschriften bestehen. Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Regelungen zur Wasserentsorgung und Anforderungen an die Sicherheit gelten weiterhin.

Ab wann wird eine Baugenehmigung für einen Pool erforderlich?

Sobald das Schwimmbecken mehr als 100 fasst, ist eine Baugenehmigung für den Pool notwendig. Auch bauliche Ergänzungen wie massive Überdachungen, Poolhäuser oder technische Anbauten können eine Genehmigungspflicht auslösen.

Ein Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Eine leichte Abdeckung ist in der Regel genehmigungsfrei, während eine feste Konstruktion mit Wänden und Dach als bauliche Anlage gilt. In diesem Fall prüft die Behörde zusätzlich Themen wie Abstände oder Brandschutz.

Welche Bedeutung hat der Standort des Grundstücks?  

Ob ein Pool genehmigungspflichtig ist, hängt auch stark vom Standort des Grundstücks ab. Befindet sich das Grundstück in einem Wohngebiet mit gültigem Bebauungsplan, gelten die dort festgelegten Regeln. In vielen Fällen ist der Bau eines Pools erlaubt, jedoch sind teilweise zusätzliche Auflagen zu beachten.

Liegt das Grundstück dagegen im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften, greifen deutlich strengere Vorschriften. Dort steht der Schutz der freien Landschaft im Vordergrund. Eine Baugenehmigung für einen Pool wird in solchen Fällen nur erteilt, wenn das Schwimmbecken unmittelbar einem bestehenden Wohnhaus zugeordnet werden kann und keine Beeinträchtigung der Umgebung entsteht.

frings-pollbau-warendorf-blog-baugenehmigung_pool-§

Welche Sicherheitsanforderungen gelten für private Pools?

Auch unabhängig von der Genehmigungspflicht hat die Sicherheit oberste Priorität. Nach der Schwimmbandnorm EN 16582-1 sind die Besitzer selbst für die Sicherheit des Pools verantwortlich. Insbesondere für Kinder stellen Schwimmbecken eine Gefahrenquelle dar. Viele Gemeinden schreiben daher Sicherungsmaßnahmen wie Zäune oder Abdeckungen vor.

Eine hochwertige Poolabdeckung übernimmt gleich mehrere Funktionen: Sie schützt vor Unfällen, verringert die Verdunstung und speichert Wärme. Eine Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Planung sorgt für Sicherheit und steigert zugleich die Energieeffizienz der gesamten Anlage.

Welche Abstände müssen eingehalten werden?

Pools stehen oft in der Nähe von Grundstücksgrenzen. Deshalb greifen die Abstandsregelungen der Bauordnung. Sie verhindern, dass Nachbargrundstücke durch Bauvorhaben übermäßig beeinträchtigt werden. Grundsätzlich gilt, dass bauliche Anlagen einen Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten müssen.

Was ist bei der Entsorgung des Poolwassers zu beachten?

Die Entsorgung des Poolwassers spielt eine wichtige Rolle für den Umweltschutz. Chemisch behandeltes Wasser darf nicht unkontrolliert in den Boden oder die Kanalisation eingeleitet werden. Viele Kommunen geben hierzu klare Vorgaben. Eine fachgerechte Entsorgung schützt Grundwasser und Pflanzen. Moderne Filter- und Aufbereitungssysteme tragen zusätzlich dazu bei, den Wasserverbrauch zu senken und den Betrieb des Pools nachhaltiger zu gestalten. Auch bei genehmigungsfreien Becken muss dieser Aspekt berücksichtigt werden.

Warum ist der Bebauungsplan so wichtig?

Der Bebauungsplan definiert, welche Bauvorhaben in einem Gebiet zulässig sind. Für Pools kann er sowohl Genehmigungen erleichtern als auch Einschränkungen bezüglich Lage, Größe oder Nutzung vorsehen. Deshalb ist es wichtig, die Vorgaben des Bebauungsplans zu kennen, um unnötige Planungsfehler zu vermeiden. Der Blick in die örtlichen Unterlagen sollte daher einer der ersten Schritte bei jedem Poolbau sein. So lässt sich frühzeitig klären, ob eine Baugenehmigung für den Pool erforderlich ist oder ob das Vorhaben direkt umgesetzt werden kann.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

  • Schritt 1

    Zunächst sollten Sie die örtlichen Vorschriften prüfen.

  • Schritt 2

    Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen. In der Regel verlangt die Behörde einen Lageplan, eine Bauzeichnung sowie eine Beschreibung des Bauvorhabens mit Angaben zu Größe und Tiefe des Pools. Bei größeren Projekten können zusätzliche Nachweise, etwa zur Statik, notwendig werden.

  • Schritt 3

    Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Bauamt entweder digital oder per Post ein.

  • Schritt 4

    Warten Sie auf die Genehmigung der Behörde. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt die Behörde entweder die Genehmigung oder macht Auflagen, die erfüllt werden müssen. Erst danach darf der Bau begonnen werden.

frings-pollbau-warendorf-blog-baugenehmigung_pool-2

Welche Schritte erleichtern die Planung eines Pools?

  • Vor Beginn das Beckenvolumen berechnen.
  • Den Bebauungsplan und lokale Satzungen prüfen.
  • Bei Unsicherheit frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen.
  • Sicherheitsmaßnahmen wie Abdeckungen oder Zäune einplanen.
  • Regelungen zur Wasserentsorgung berücksichtigen.

Diese Punkte helfen, Zeit und Kosten zu sparen und die Umsetzung des Projekts reibungslos zu gestalten.

Gut zu wissen: So bleibt der Pool rechtssicher

Grundsätzlich ist es sinnvoll, zunächst von einer Genehmigungspflicht auszugehen und sich beim zuständigen Bauamt eine verbindliche Bestätigung einzuholen. Selbst wenn ein fest installierter Pool unterhalb der Grenze von 100 m³ liegt, empfiehlt sich eine Baumeldung. Dafür reichen in der Regel eine Planzeichnung und aktuelle Fotos des Grundstücks aus.

Das Bauamt prüft anschließend die Unterlagen, weist auf relevante Vorschriften hin und erteilt bei Bedarf eine Baubewilligung. Nach Abschluss der Arbeiten sollte zudem eine Baufertigmeldung eingereicht werden.

Für einfache Aufstellpools ist keine Genehmigung erforderlich. Unabhängig von der Bauart empfiehlt es sich jedoch, den Pool in mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze zu platzieren. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet Konflikte mit Nachbarn.

Sie haben Fragen zum Thema Poolbau und Baugenehmigungen?

Wir stehen Ihnen gerne helfend bei der ausführlichen Beratung, Planung und Umsetzung zur Seite.

Unsere Poolausstattungen

Entdecken Sie unser Sortiment